Der PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist der gesetzliche Träger der Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung.

Mit insgesamt 32.687 Unternehmensinsolvenzen ist nach den Zahlenangaben des Statistischen Bundesamtes gegenüber dem Vorjahr (29.291) ein Anstieg um
11,6 % festzustellen.

Der PSVaG ist in den ihn betreffenden Insolvenzverfahren, aufgrund des gesetzlichen Übergangs von Forderungen aus durch ihn gesicherter betrieblicher Altersversorgung, regelmäßig einer der größten Gläubiger.

Aus Insolvenzquotenzahlungen, übergegangenem Unterstützungskassenvermögen sowie sonstigen Ansprüchen hat der PSVaG im Jahre 2009 ertragswirksam
434,9 Mio. € verbuchen können (Erträge nach § 9 BetrAVG).

Diese Erträge vermindern die Aufwendungen für Versicherungsfälle und damit die Beitragsbelastung der Mitgliedsunternehmen.

Auszüge Geschäftsbericht PSVaG vom 12. Mai 2010

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Betriebliche Altersversorgung nach Insolvenz des Arbeitgebers

"Wer aufhört, besser sein zu wollen,
hat aufgehört, gut zu sein."

Oliver Cromwell

"unten
Schulung
zur betrieblichen Altersversorgung unter Berücksichtung der Vorschriften des
Betriebsrentengesetzes (BetrAVG).

Beratung und Abwicklung
nach Eintritt des Sicherungsfalles zur
Erfüllung der Meldeverpflichtung gemäß
§ 11 Abs. 3 BetrAVG.

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