Der PENSIONS-SICHERUNGS-VEREIN wurde im Berichtsjahr von 817 (i.V. 454) Insolvenzen (...) betroffen mit 80.735 (i.V. 7.214) Versorgungsempfängern und 89.558 (i.V. 11.133) Anwärtern mit unverfallbarer Anwartschaft;

das bedeutet bei der Anzahl der Insolvenzen eine Zunahme um 80,0 (i.V. + 6,6) %, bei der Anzahl der Versorgungsberechtigten eine Zunahme
um 828,2 (i.V. – 36,5) %.

Der voraussichtliche Leistungsaufwand für die aus Insolvenzen des Geschäftsjahres übernommenen Rentenfälle beträgt 3.131 (i.V. 248) Mio. €
(Ø 38.721,20 € / Versorgungsempfänger; Anm. d. Red.).

Bei den Versorgungsempfängern beläuft sich zum Jahresende die Anzahl der offenen Fälle auf 59.978 (i.V. 4.452). Um insolvenzbedingte Zahlungsunterbrechungen möglichst kurz zu halten, genießt die insolvenznahe Bearbeitung der Rentenfälle wie bisher höchste Priorität.

Bei den Anwartschaften beträgt die Anzahl der noch abzuwickelnden Fälle am Bilanzstichtag 107.845 (i.V. 37.570). Aus den Geschäftsjahren bis 2006 sind noch 5.942 (i.V. 11.999) Anwartschaftsfälle abzuwickeln.

Wegen des unsteten und in seinen Auswirkungen nicht vorhersehbaren Insolvenzgeschehens werden aber insbesondere im Anwartschaftsbereich längere Bearbeitungszeiten unvermeidlich bleiben.

Auszüge Geschäftsbericht PSVaG vom 12. Mai 2010

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