Die Komplexität der dem PSVaG obliegenden Aufgaben macht es erforderlich, dass die Mitarbeiter über hohe Qualifikationen und spezielles Fachwissen verfügen müssen.

Zusätzlich muss dieses Fachwissen ständig aktualisiert und erweitert werden. Dabei können auch am Weiterbildungsmarkt angebotene Seminare genutzt werden.

Die speziellen Fachkenntnisse müssen jedoch in hohem Maß vom PSVaG selbst vermittelt werden. Dieser notwendigen Wissensvermittlung dienen interne Schulungen und umfangreiche Einarbeitungsprogramme.

Unter der Adresse „www.psvag.de“ sind neben allgemeinen Informationen zum PSVaG die Satzung und die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Insolvenzsicherung der betrieblichen Altersversorgung (AIB), Kurzfassungen des Geschäftsberichts in Deutsch und Englisch, alle Merkblätter in jeweils aktueller Fassung sowie eine Liste mit Publikationen aufrufbar.

Darüber hinaus sind hier auch einige Formulare zur Erfüllung der Meldepflichten sowohl für die Beitrags- als auch die Leistungsseite verfügbar.

Auszüge Geschäftsbericht PSVaG vom 12. Mai 2010

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Schulung

Nutzen Sie banida und schulen Sie Ihre Mitarbeiter:

Dauer der Schulung: 4-5 Stunden

Der Träger der Insolvenzsicherung (PSVaG) verfügt vor Eintritt des Sicherungsfalles
über keinerlei Detailinformationen zur betrieblichen Altersversorgung eines
Arbeitgebers; daher müssen alle erforderlichen Unterlagen und Informationen seitens
der Insolvenzverwaltung aufbereitet und zur Verfügung gestellt werden
(§ 11 Abs. 3 BetrAVG).

In der Schulung werden die Besonderheiten des gesetzlichen Insolvenzschutzes und die
daraus entstehenden Folgen für die Insolvenzverwaltung erläutert. Anhand zahlreicher
Praxisbeispiele werden häufig auftretende Problematiken und deren Lösungen
vermittelt.

Darauf aufbauend wird ein Leitfaden zur qualitativ verbesserten Abwicklung der
Meldeverpflichtung gemäß § 11 Abs. 3 BetrAVG erarbeitet.

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Inhaltsverzeichnis Schulung (PDF)